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Frau Kottek und Frau Albrecht (Förderverein e.V.) bei der Checkübergabe mit der Streetbunycrew
Sommerfest 2023, organisiert mithilfe des Fördervereins St. Martin e.V.

Aktuell gewählter Vorstand (Neuwahl vom 27.04.2026):

  • 1. Vorsitzende: Dorli Beez
  • 2. Vorsitzende: Nicola Künzel
  • Kassier: Nicola Künzel
  • Schriftführerin: Susanne Guthmann
  • Beisitzerin: Michaela Schmidt
  • Beisitzerin: Anna Probst
  • Beisitzerin: Elena Kühler

Kontaktfoerderverein.st.martin@gmx.de

Aktueller Vorstand unseres Fördervereins
Wir danken allen ehemaligen Mitgliedern,
besondern der langjährigen Vorsitzenden Frau Martina Kottek! 
Ehemalige Mitglieder des Fördervereins St. Martin e.V. am Tag der Begegnung 2023
Sommerfest 2023, organisiert mithilfe des Fördervereins St. Martin e.V.

Auszüge aus der Vereinssatzung

§ 2 Vereinszweck

Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE), des Förderzentrums St. Martin in Bruckberg und Neuendettelsau sowie deren Heilpädagogische Tagesstätte. Der Verein vertritt deren Interessen an einer fortschrittlichen, den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepassten Erziehung und Bildung. Ein weiteres Ziel ist die Integration behinderter und lernverzögerter Menschen. Dies geschieht u.a. durch finanzielle und ideelle Unterstützung:

  • einzelner Kinder
  • Gruppen von Kindern
  • der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE)
  • des Förderzentrums St. Martin
  • der Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) (vorher: Sonderpädagogische Tagesstätte)
  • in Informations– und Fortbildungsveranstaltungen

 

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke imSinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linieeigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für diesatzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Förderer und Mitglieder erhaltenkeine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben,die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hoheVergütungen begünstigt werden. Der Verein ist politisch und religiös neutral.